Um Partei-User der VVVD werden zu können müssen bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sein. Entnehmen sie diese bitte
dem folgenden Abschnitt. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis,
dass die Registrierungsphase noch nicht begonnen hat.
1. Jeder für die jeweilige Verwaltungsebene wahlberechtigte
Bürger hat das Recht, den Status Partei-User zu erwerben.
2. Als Verwaltungsebene werden die Gebiete des jeweiligen
Orts-, Kreis-, Landes- oder des Bundesverbandes angesehen.
3. Partei-Userschaft setzt nicht VVVD - Mitgliedschaft
voraus.
4. Um den Status Partei-User zu erlangen, muss der
Antragsteller
- 1. seinen vollständigen Namen, seine derzeitige
Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität
der Partei angeben,
- 2. sich einem Registrierverfahren
zu unterziehen, das die Identität, Authentiztät und
Integrität der Person und ihrer Daten gewährleistet,
- 3. einen Pseudonym und Passwort elektronisch angeben.
- 4. seine Wahlberechtigung durch das zuständige Wahlamt
bestätigen lassen.
5. Die VVVD erhebt gegenüber dem Partei-User eine selbsttragende Verwaltungsgebühr,
die notwendig ist, um die Kosten der Verwaltung des
Partei-Users zu decken. Der Bundesvorstand beschließt
über die Höhe dieser Gebühr.
6. Eine Person verliert den Status und das Recht, den
Status Partei-User in Zukunft zu erlangen, falls sie
in betrügerischer Absicht bemüht war, den Anmeldevorgang,
Wahlergebnisse, redaktionelle Inhalte oder technische
Systeme zu manipulieren.
7. Über den Verlust des Status und des Rechtes, den
Status Partei-User zu erwerben, entscheidet der Bundesvorstand.
8. Der Partei-Userschaft kann erworben werden, sobald
die VVVD die dazu notwendigen technischen Voraussetzungen
geschaffen hat. Der Bundesvorstand entscheidet über
diesen Zeitpunkt.
Weitere Informationen zur Technik finden Sie hier.