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Partei-User

Partei-User
 



Um Partei-User der VVVD werden zu können müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Entnehmen sie diese bitte dem folgenden Abschnitt. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die Registrierungsphase noch nicht begonnen hat.

1. Jeder für die jeweilige Verwaltungsebene wahlberechtigte Bürger hat das Recht, den Status Partei-User zu erwerben.

2. Als Verwaltungsebene werden die Gebiete des jeweiligen Orts-, Kreis-, Landes- oder des Bundesverbandes angesehen.

3. Partei-Userschaft setzt nicht VVVD - Mitgliedschaft voraus.

4. Um den Status Partei-User zu erlangen, muss der Antragsteller

  • 1. seinen vollständigen Namen, seine derzeitige Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort und Nationalität der Partei angeben,
  • 2. sich einem Registrierverfahren zu unterziehen, das die Identität, Authentiztät und Integrität der Person und ihrer Daten gewährleistet,
  • 3. einen Pseudonym und Passwort elektronisch angeben.
  • 4. seine Wahlberechtigung durch das zuständige Wahlamt bestätigen lassen.

5. Die VVVD erhebt gegenüber dem Partei-User eine selbsttragende Verwaltungsgebühr, die notwendig ist, um die Kosten der Verwaltung des Partei-Users zu decken. Der Bundesvorstand beschließt über die Höhe dieser Gebühr.

6. Eine Person verliert den Status und das Recht, den Status Partei-User in Zukunft zu erlangen, falls sie in betrügerischer Absicht bemüht war, den Anmeldevorgang, Wahlergebnisse, redaktionelle Inhalte oder technische Systeme zu manipulieren.

7. Über den Verlust des Status und des Rechtes, den Status Partei-User zu erwerben, entscheidet der Bundesvorstand.

8. Der Partei-Userschaft kann erworben werden, sobald die VVVD die dazu notwendigen technischen Voraussetzungen geschaffen hat. Der Bundesvorstand entscheidet über diesen Zeitpunkt.

 

Weitere Informationen zur Technik finden Sie hier.

 


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