Impressum
VVVD Postfach 49 22 26039
Oldenburg
E-Mail: info@vvvd.de
Bundesgeschäftsstelle: VVVD c/o Peter
Wilm Heilmannring 55a D-13627 Berlin
Die VVVD ist eine politische Vereinigung
im Sinne des Grundgesetzes (GG Art. 21) und des Gesetzes über die
politische Parteien (PartG). Die Parteiunterlagen der
VVVD werden vom Bundeswahlleiter gemäß §6 Abs. 3
Parteiengesetz geführt. Der Name der politischen
Vereinigung lautet Virtuelle VolksVertreter Deutschlands
e.V.. Die Kurzbezeichnung lautet VVVD. Die
Zusatzbezeichnung lautet Direktdemokratische
Partei.
Virtuelle VolksVertreter Deutschlands
e.V. ist ein Verein. Er ist in das Vereinsregister bei
dem Registergericht Oldenburg (Oldb.) eingetragen (VR 2452). Es gelten die
vereinsrechtlichen Bestimmungen des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB).
Weitere rechtliche
Rahmenbedingungen werden durch das Statut der VVVD
festgelegt. Es ist unter http://www.vvvd.de/statut.htm
zu finden.
Gesetzliche Vertreter von Virtuelle
VolksVertreter Deutschlands e.V. sind Edzard Weber (edzard.weber@vvvd.de)
und Dipl. Inform. Mathias Uslar (mathias.uslar@vvvd.de) (jeweils alleinig vertretungsberechtigt).
Haftung:
Der Vorstand darf keine
Verbindlichkeiten eingehen, durch die die Mitglieder mit
ihrem persönlichen Vermögen verpflichtet werden. Für
rechtsgeschäftliche Verpflichtungen der Partei haften
die Mitglieder gesamtschuldnerisch nur mit dem
Parteivermögen. Im Innenverhältnis haftet ein
Gebietsverband für Verbindlichkeiten eines
nachgeordneten Gebietsverbandes nur, wenn er dem die
Verpflichtung begründenden Rechtsgeschäft zugestimmt
hat. Die Landesverbände, die ihnen nachgeordneten
Gebietsverbände sowie die Vereinigungen und
Sonderorganisationen der Partei auf allen
Organisationsstufen haften gegenüber der Bundespartei im
Innenverhältnis, wenn sie durch ein von ihnen zu
vertretendes Fehlverhalten Maßnahmen aufgrund des
Parteiengesetzes verursachen, die von dem Präsidenten
oder dem Präsidium des Deutschen Bundestages oder einer
gesetzlich sonst zuständigen Stelle gegen die
Bundespartei ergriffen werden. Die Bundespartei kann
ihre Schadenersatzansprüche mit Forderungen der
vorgenannten Gebietsverbände, Vereinigungen und
Sonderorganisationen verrechnen. Werden Maßnahmen
aufgrund des Parteiengesetzes von der Bundespartei
schuldhaft verursacht, so haftet sie gegenüber den
Landesverbänden, den ihnen nachgeordneten
Gebietsverbänden sowie den Vereinigungen und
Sonderorganisationen der Partei für den daraus
entstehenden Schaden.
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