Subsections
9. Medienordnung
9.1 Content
Unter Content versteht die VVVD
- sämtliche redaktionellen Inhalte, die zur politischen
Willensbildung der Partei"=User und Mitglieder beitragen können,
- sämtliche sigmatischen Eingabeparameter
redaktioneller Funktionen, die zur
politischen Willensbildung der Partei"=User und Mitglieder beitragen
können,
- sämtliche redaktionellen Inhalte, die das Ansehen der VVVD in der
Öffentlichkeit tangieren können.
9.1.2 Content"=Manager
- Für jede Gebietsorganisation wählt der Vorstand aus seiner Mitte
einen Content"=Manager für den Vorsitz im Content"=Ausschuss und einen
Vertreter des Content"=Managers, der nicht Vorstandsmitglied sein
muss, welche für die inhaltliche
Wartung und Pflege der Internetpräsenz zuständig sind.
- Der Content"=Manager und sein Stellvertreter können zu jedem beliebigen
Zeitpunkt vom Vorstand neu gewählt werden.
- Aufgabenbereiche des Content"=Managers sind:
- Eröffnung von themenspezifischen Portalen. Als Themen sind
Tagesordnungspunkte des jeweiligen Parlamentes und ermittelte
Standpunkte aus von der VVVD eingesetzten OC"=Systemen zu
behandeln. Ein Portal besteht aus einem E"=Voting"=Modul und einer
Menge von Verweisen auf diese Fragestellung betreffende Dokumente
(bestehend aus den begleitenden Dokumenten der im Parlament
eingebrachten Anträgen aller Fraktionen) und Knowledge"=Communities,
welche den Anforderungen der IT"=Ordnung genügen.
- Übernahme der Verantwortung für die Einhaltung der Fristen für
die Content"=Darstellung.
- Benachrichtigung der Fraktionsmitglieder der VVVD über den
aktuellen Stand der elektronischen Abstimmungen.
- Übernahme der juristischen Verantwortung für die
redaktionellen Inhalte verlinkter Seiten.
- Übernahme der Verantwortung für das Setzen der ordnungsgemäß
beschlossenen Parameterwerte für die ihm unterstellten Systeme.
- Anträge und Tagesordnungspunkte, die durch die Fraktionen im
Parlament gestellt werden, sollen sofort, spätestens jedoch 24 Stunden
nach Bekanntwerden veröffentlicht werden.
- Anträge, die vom OC"=System ermittelt wurden, sollen sofort, spätestens
jedoch nach 2 Stunden veröffentlicht werden.
- Dokumente, welche durch die Fraktionen gestellte Anträge
begleiten, sollen sofort, spätestens jedoch nach 48 Stunden nach
Hervorbringung veröffentlicht werden.
- E"=Voting"=Vorgänge zu den jeweiligen Anträgen sollen sofort,
frühestens jedoch 30 Tage vor anvisiertem Abstimmungstermin im Parlament
initialisiert werden.
- E"=Voting"=Vorgänge zu den jeweiligen Anträgen müssen mindestens 48
Stunden, mit Einverständnis des jeweiligen Fraktionsvorsitzenden in
besonderen Fällen auch kürzer, jedoch mindestens 12 Stunden den
Partei"=Unsern angeboten werden.
- Bei vorher angekündigter Abstimmung kann in besonderen Fällen die
Frist auf eine Stunde reduziert werden, falls der abzustimmende Antrag nicht vorher zur Verfügung steht.
- E"=Voting"=Vorgänge zu den jeweiligen Anträgen sollen bis 30 Minuten vor
dem anvisierten Abstimmungstermin im Parlament geöffnet bleiben.
- Ergebnisse aus den E"=Voting"=Vorgängen müssen unverzüglich den
Fraktionsmitgliedern der VVVD mitgeteilt werden.
- Das Portal zu den im Parlament verhandelten Anträge soll spätestens 48
Stunden nach Verhandlung im Parlament geschlossen werden.
- Das Portal zu den im Parlament verhandelten Anträgen soll nach
Schließung für die Fortdauer der Existenz der VVVD in einem elektronischen
Archiv der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ausgenommen sind
hiervon Ergebnisse und Diskussionsverläufe aus den Knowledge"=Communities.
9.2 Finanzen
9.2.1 Fristen der Spendenveröffentlichung
- Eine Spendenveröffentlichung wird nur vorgenommen, wenn dies bereits
bei der Spendenerteilung gewünscht wurde.
- Die vom Spender gewünschte Veröffentlichung der Spenden gemäß der
Finanz- und Beitragsordnung soll frühestens nach 4 Tagen nach Eingang beim
jeweiligen Gebietsverband geschehen.
- Die vom Spender gewünschte Veröffentlichung der Spenden gemäß der
Finanz- und Beitragsordnung fordert als notwendige Angaben
- Name, Vorname
- Wohnort,
- Spendendatum,
- Spendenbetrag.
- Die vom Spender gewünschte Veröffentlichung der Spenden gemäß der
Finanz- und Beitragsordnung kann jederzeit vom Spender zurückgerufen werden.
Die VVVD nimmt keine öffentlichen, bewertenden Stellungsnahmen zu kommerziellen
oder Open"=Source Produkten vor. Ausnahmen bilden sachliche Begründungen zu
Einsatzentscheidungen
für technische Systeme, welche als Notwendigkeit für eine transparente
Parteiarbeit anzusehen sind. Von privatwirtschaftlichen Einrichtungen werden
ausschließlich Unternehmen und deren Produkte, die entscheidender Bestandteil
der technischen Systeme der VVVD sind, auf den entsprechenden Internetseiten der
Partei durch den Bundesvorstand bekannt gegeben.
Die Verzeichnisstruktur, die der Internetpräsenz der VVVD
zu Grunde liegt, ist mit Bedacht für einen langfristigen Einsatz zu
entwerfen und zu erhalten. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit
externer Verlinkung nicht zu gefährden.
VVVD - Virtuelle VolksVertreter Deutschlands e.V. - Statut - EMail:info@vvvd.de